Landtagswahl in Baden-Württemberg: So wird gewählt
1 Stimme · Sperrklausel: 5 %
Stimmenzahl
1 Stimme
Kumulieren
Nicht vorgesehen. Es gibt nur eine Stimme pro Wähler.
Panaschieren
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gibt es nur eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten — Panaschieren ist daher nicht möglich.
Sperrklausel
5 %
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Baden-Württemberg.
Briefwahl zur Landtagswahl in Baden-Württemberg
Für die Briefwahl zur Landtagswahl in Baden-Württemberg brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 1 Stimme.
Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.
Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.
Bis wann Sie den Wahlschein spätestens beantragen können, ist für die Landtagswahl landesrechtlich geregelt und steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Verbindliche Auskunft geben das Wahlamt Ihrer Gemeinde und die Landeswahlleitung Baden-Württemberg.
So funktioniert die Landtagswahl
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist einzigartig in Deutschland: Es gibt nur eine Stimme und keine Landeslisten. Alle 120 Abgeordneten werden über 70 Wahlkreise gewählt. Die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen ziehen ein. Weitere Sitze werden über Zweitmandate vergeben — an die besten Verlierer einer Partei im Regierungsbezirk.
Der Stimmzettel der Landtagswahl in Baden-Württemberg
Auf dem Stimmzettel der Landtagswahl in Baden-Württemberg haben Sie 1 Stimme. Kumulieren und Panaschieren sind bei dieser Wahl nicht vorgesehen — Sie setzen Ihr Kreuz bei einer Liste oder einem Kandidaten. Es gilt: 5 %.
Der Stimmzettel zeigt die Kandidaten im Wahlkreis. Es wird genau ein Kreuz gesetzt. Es gibt keine Zweitstimme und keine Landesliste.
Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt
- 1
Stimmzettel prüfen
Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Landtagswahl in Baden-Württemberg. Der Stimmzettel zeigt die Kandidaten im Wahlkreis. Es wird genau ein Kreuz gesetzt. Es gibt keine Zweitstimme und keine Landesliste.
- 2
Ihre Stimme kennen
Sie haben 1 Stimme. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.
- 3
Kumulieren nicht möglich
Bei dieser Wahl können Sie Stimmen nicht häufen. Nicht vorgesehen. Es gibt nur eine Stimme pro Wähler.
- 4
Panaschieren nicht möglich
Ihre Stimme bleibt an eine Liste gebunden. Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gibt es nur eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten — Panaschieren ist daher nicht möglich.
- 5
Stimmzettel abgeben
Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.
Besonderheiten
- Einziges Bundesland mit nur einer Stimme bei der Landtagswahl
- Keine Landeslisten — alle Mandate über Wahlkreise
- Zweitmandate für beste Verlierer im Regierungsbezirk
- 70 Wahlkreise, 120 Sitze
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen habe ich bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?
1 Stimme
Darf man bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg kumulieren?
Nicht vorgesehen. Es gibt nur eine Stimme pro Wähler.
Darf man bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg panaschieren?
Bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gibt es nur eine Stimme für einen Wahlkreiskandidaten — Panaschieren ist daher nicht möglich.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Baden-Württemberg.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 %
Kurzreferenz
1 Stimme
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 %
18 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Baden-Württemberg

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