Landtagswahl in Brandenburg: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (oder 1 Direktmandat)
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 % (oder 1 Direktmandat)
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Brandenburg.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Brandenburger Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landtag hat regulär 88 Sitze — 44 Direkt- und mindestens 44 Listenmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer werden kann. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann bereits durch ein einziges Direktmandat überwunden werden. Brandenburg gehört zu den wenigen Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl.
Der Stimmzettel
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Listenkandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
Besonderheiten
- Wahlrecht ab 16 Jahren (auch für Landtagswahl)
- 5%-Hürde alternativ durch 1 Direktmandat überwindbar
- 44 Wahlkreise, regulär 88 Sitze
Häufige Fragen
Darf man bei der Landtagswahl in Brandenburg kumulieren?
Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Brandenburg panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Brandenburg.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 % (oder 1 Direktmandat)
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 % (oder 1 Direktmandat)
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Brandenburg

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