Landtagswahl in Brandenburg: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (oder 1 Direktmandat)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 % (oder 1 Direktmandat)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Brandenburg.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Brandenburger Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landtag hat regulär 88 Sitze — 44 Direkt- und mindestens 44 Listenmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer werden kann. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann bereits durch ein einziges Direktmandat überwunden werden. Brandenburg gehört zu den wenigen Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Brandenburg
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Listenkandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • Wahlrecht ab 16 Jahren (auch für Landtagswahl)
  • 5%-Hürde alternativ durch 1 Direktmandat überwindbar
  • 44 Wahlkreise, regulär 88 Sitze

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Brandenburg?

Der Brandenburger Landtag wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme. In 44 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Der Landtag hat regulär 88 Sitze — 44 Direkt- und mindestens 44 Listenmandate. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer werden kann. Besonderheit: Die 5%-Hürde kann bereits durch ein einziges Direktmandat überwunden werden. Brandenburg gehört zu den wenigen Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der Brandenburger Landtagswahl wird mit geschlossenen Listen gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Brandenburg.

5 % (oder 1 Direktmandat)

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % (oder 1 Direktmandat)

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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