Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 %

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 18 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 %

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in MV.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat regulär 71 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 36 Wahlkreise gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer sein kann als 71 Sitze.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Links stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme). Rechts stehen die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme).


Besonderheiten

  • 36 Wahlkreise, regulär 71 Sitze (plus mögliche Überhang-/Ausgleichsmandate)
  • Personalisierte Verhältniswahl nach dem Modell der Bundestagswahl
  • Kürzeste Legislaturperiode im Osten: 5 Jahre

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat regulär 71 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat in einem der 36 Wahlkreise gewählt. Die Zweitstimme gilt für die Landesliste einer Partei und bestimmt die Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich, sodass der Landtag größer sein kann als 71 Sitze. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der Landtagswahl in MV wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 18 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Mecklenburg-Vorpommern.

5 %

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 %

Wahlalter (aktiv)

18 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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