Kommunalwahl in Niedersachsen: So wird gewählt

3 Stimmen · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

3 Stimmen

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen

Für die Briefwahl zur Kommunalwahl in Niedersachsen brauchen Sie einen Wahlschein. Den beantragen Sie bei der Gemeinde oder Stadt, in deren Wählerverzeichnis Sie stehen — online, schriftlich oder persönlich, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Sie erhalten dann den Wahlschein, den Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und den Wahlbriefumschlag. Auf dem Stimmzettel haben Sie dieselben Stimmen wie im Wahllokal: 3 Stimmen. Kumulieren und Panaschieren gelten bei der Briefwahl genauso wie im Wahllokal.

Auf dem Wahlschein unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“. Fehlt diese Unterschrift, ist der Wahlbrief ungültig und Ihre Stimme wird nicht gezählt — das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei der Briefwahl.

Der Wahlbrief muss am Wahltag in der Regel bis 18:00 Uhr beim zuständigen Wahlamt eingegangen sein. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Poststempel: Ein Wahlbrief, der erst danach ankommt, wird nicht mehr mitgezählt. Wer knapp dran ist, gibt ihn besser direkt beim Wahlamt ab.

In Niedersachsen endet die Frist für den Wahlschein-Antrag am zweiten Tag vor der Wahl um 13:00 Uhr. Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 heißt das: 11. September 2026, 13:00 Uhr. Wer die Frist verpasst, kann nur noch im Wahllokal wählen. Maßgeblich bleibt die Auskunft Ihres Wahlamts (Quelle: Serviceportal Niedersachsen und Landeswahlleitung Niedersachsen, geprüft 14.08.2026).


So funktioniert die Kommunalwahl

Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen hat jeder Wähler 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind seit der Reform 2016 möglich — zuvor gab es nur eine Stimme für eine geschlossene Liste. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Es gibt keine Sperrklausel. Niedersachsen hat mit dem Samtgemeinde-System eine Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Samtgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Gemeinderat als auch den Samtgemeinderat — dort können bis zu fünf verschiedene Wahlen auf einen Wähler treffen. Die Sitze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren proportional verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie sich als ganze Zahl ergeben; die restlichen Sitze gehen an die höchsten Zahlenbruchteile. Erreicht bei einer Direktwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt.


Der Stimmzettel der Kommunalwahl in Niedersachsen

Auf dem Stimmzettel der Kommunalwahl in Niedersachsen haben Sie 3 Stimmen. Sie dürfen bis zu 3 Stimmen auf eine Person häufen (Kumulieren) und Ihre Stimmen über Listengrenzen hinweg verteilen (Panaschieren). Mehr als 3 Kreuze machen den Stimmzettel ungültig; weniger zu setzen ist erlaubt. Es gilt: Keine Sperrklausel.

Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Niedersachsen
Schematische Darstellung: Kumulieren und Panaschieren — kein Stimmzettel aus Niedersachsen · Quelle: FragLokal — schematische Darstellung · Klicken zum Vergrößern

Listen mit Kandidaten werden gezeigt. 3 Stimmen können frei verteilt werden. Separater Stimmzettel für Bürgermeister-/Landratswahl.

Stimmzettel ausfüllen: Schritt für Schritt

  1. 1

    Stimmzettel prüfen

    Sie erhalten im Wahllokal den amtlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl in Niedersachsen. Listen mit Kandidaten werden gezeigt. 3 Stimmen können frei verteilt werden. Separater Stimmzettel für Bürgermeister-/Landratswahl.

  2. 2

    Ihre 3 Stimmen kennen

    Sie haben 3 Stimmen. Mehr Kreuze als erlaubt machen den Stimmzettel ungültig — weniger zu setzen ist dagegen zulässig.

  3. 3

    Kumulieren: Stimmen häufen

    Sie dürfen einer einzelnen Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu 3 Ihrer Stimmen geben. Das nennt sich Kumulieren und stärkt gezielt einzelne Personen. Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

  4. 4

    Panaschieren: über Listen hinweg wählen

    Sie sind nicht an eine Liste gebunden und dürfen Ihre Stimmen auf Personen verschiedener Parteien verteilen. Das nennt sich Panaschieren. Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

  5. 5

    Stimmzettel abgeben

    Falten Sie den Stimmzettel so, dass Ihre Kreuze nicht sichtbar sind, und werfen Sie ihn in die Wahlurne. Alternativ ist Briefwahl möglich: Briefwahl ist möglich.

Stichwahl bei der Kommunalwahl in Niedersachsen

Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Erreicht bei einer Direktwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt. Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten, bei Bedarf mit Stichwahl am zweiten Sonntag danach Eine Stichwahl ist ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Sie findet statt, wenn im ersten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit erreicht. Den genauen Termin und die Regeln für Niedersachsen veröffentlicht der Landeswahlleiter.

Wer wählt in Niedersachsen den Bürgermeister?

Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten, bei Bedarf mit Stichwahl am zweiten Sonntag danach Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters läuft in Niedersachsen über einen eigenen Stimmzettel, getrennt von der Wahl des Gemeinde- oder Stadtrats. Wer kandidieren darf und welche Amtszeit gilt, regelt das Kommunalwahlrecht des Landes; verbindliche Auskunft gibt der Landeswahlleiter.

Landeswahlleiter Niedersachsen

Besonderheiten

  • Kumulieren und Panaschieren seit 2016
  • Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten, bei Bedarf mit Stichwahl am zweiten Sonntag danach
  • Für die Direktwahl gilt ein Mindestalter von 23 Jahren; wer 67 Jahre alt ist, kann nicht mehr antreten
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • Keine Sperrklausel
  • Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer
  • Samtgemeinde-System als Besonderheit — bis zu fünf Wahlen für einen Wähler

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Niedersachsen?

Bei den niedersächsischen Kommunalwahlen hat jeder Wähler 3 Stimmen, die frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden können. Kumulieren (bis zu 3 Stimmen pro Kandidat) und Panaschieren (Stimmen über Listengrenzen hinweg) sind seit der Reform 2016 möglich — zuvor gab es nur eine Stimme für eine geschlossene Liste. Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt, ggf. mit Stichwahl. Es gibt keine Sperrklausel. Niedersachsen hat mit dem Samtgemeinde-System eine Besonderheit: Kleinere Gemeinden schließen sich zu Samtgemeinden zusammen und wählen sowohl den eigenen Gemeinderat als auch den Samtgemeinderat — dort können bis zu fünf verschiedene Wahlen auf einen Wähler treffen. Die Sitze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren proportional verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält zunächst so viele Sitze, wie sich als ganze Zahl ergeben; die restlichen Sitze gehen an die höchsten Zahlenbruchteile. Erreicht bei einer Direktwahl niemand die absolute Mehrheit, findet in der Regel am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

3 Stimmen

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Niedersachsen.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

3 Stimmen

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

Andere Wahlen in Niedersachsen
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Wahltermine Niedersachsen

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Verbindliche Auskunft: das Wahlamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Kommunalwahlen organisieren die Gemeinde- und Kreiswahlleitungen; die Landeswahlleitung Niedersachsen (Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung) ist die übergeordnete Stelle und verweist auf die zuständige Ebene. Wahlrecht ist Landesrecht — Fristen und Verfahren zur Kommunalwahl in Niedersachsen können sich ändern. Landeswahlleitung Niedersachsen aufrufen · Angaben zuletzt mit dieser Quelle abgeglichen am 14.8.2026