Kommunalwahl in Schleswig-Holstein: So wird gewählt

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl) · Sperrklausel: Keine Sperrklausel

Kumulieren: Ja
Panaschieren: Ja
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)

Kumulieren
Erlaubt

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.

Panaschieren
Erlaubt

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Ja

EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Kommunalwahl

In Schleswig-Holstein hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen so viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung zu vergeben sind. Die Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren), und pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Es gibt keine Sperrklausel. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. Die dänische Minderheitspartei SSW (Südschleswigscher Wählerverband) genießt einen besonderen Status.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Kommunalwahl Schleswig-Holstein
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen ihre Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 pro Kandidat) oder Panaschieren (über Listen hinweg). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Sitzzahl nicht überschreiten. Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.


Besonderheiten

  • Kumulieren und Panaschieren mit so vielen Stimmen wie Sitze
  • Keine Sperrklausel
  • Wahlrecht ab 16 Jahren
  • SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als anerkannte Partei der dänischen Minderheit
  • Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten (6-jährige Amtszeit)

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Kommunalwahl in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen so viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung zu vergeben sind. Die Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren), und pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Es gibt keine Sperrklausel. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. Die dänische Minderheitspartei SSW (Südschleswigscher Wählerverband) genießt einen besonderen Status. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.

Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Schleswig-Holstein.

Keine Sperrklausel

Kurzreferenz
Stimmen

So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)

Kumulieren

Erlaubt

Panaschieren

Erlaubt

Sperrklausel

Keine Sperrklausel

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Wahlberechtigt

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