Kommunalwahl in Schleswig-Holstein: So wird gewählt
So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl) · Sperrklausel: Keine Sperrklausel
Stimmenzahl
So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)
Kumulieren
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.
Panaschieren
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Sperrklausel
Keine Sperrklausel
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
EU-Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde dürfen an Kommunalwahlen teilnehmen.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Kommunalwahl
In Schleswig-Holstein hat jeder Wähler bei Kommunalwahlen so viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung zu vergeben sind. Die Stimmen können frei auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden (Panaschieren), und pro Kandidat können bis zu 3 Stimmen vergeben werden (Kumulieren). Es gibt keine Sperrklausel. (Ober-)Bürgermeister und Landräte werden direkt gewählt. Die dänische Minderheitspartei SSW (Südschleswigscher Wählerverband) genießt einen besonderen Status.
Der Stimmzettel
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Kommunalwahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel zeigt alle antretenden Listen mit ihren Kandidaten. Wähler verteilen ihre Stimmen frei — durch Kumulieren (bis zu 3 pro Kandidat) oder Panaschieren (über Listen hinweg). Die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen darf die Sitzzahl nicht überschreiten. Für die Bürgermeister-/Landratswahl gibt es einen separaten Stimmzettel.
Besonderheiten
- Kumulieren und Panaschieren mit so vielen Stimmen wie Sitze
- Keine Sperrklausel
- Wahlrecht ab 16 Jahren
- SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als anerkannte Partei der dänischen Minderheit
- Direktwahl von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten (6-jährige Amtszeit)
Häufige Fragen
Darf man bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein kumulieren?
Bis zu 3 Stimmen pro Kandidat, wenn Einzelbewerber gewählt werden.
Darf man bei der Kommunalwahl in Schleswig-Holstein panaschieren?
Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Schleswig-Holstein.
Gibt es eine Sperrklausel?
Keine Sperrklausel
Kurzreferenz
So viele Stimmen wie Sitze in der Gemeindevertretung (Kumulieren) oder 1 Stimme (Listenwahl)
Erlaubt
Erlaubt
Keine Sperrklausel
16 Jahre
Wahlberechtigt
Andere Wahlen in Schleswig-Holstein

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