Landtagswahl in Schleswig-Holstein: So wird gewählt
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
Stimmenzahl
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Kumulieren
Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Panaschieren
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Sperrklausel
5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
Wahlalter
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.
EU-Bürger-Wahlrecht
Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
Briefwahl
Briefwahl ist möglich.
So funktioniert die Landtagswahl
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat regulär 69 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 35 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag deutlich vergrößern. Besonderheit: Der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als Partei der dänischen und friesischen Minderheit ist von der 5%-Hürde befreit. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl.
Der Stimmzettel
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum VergrößernDer Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.
Besonderheiten
- Wahlrecht ab 16 Jahren (auch für Landtagswahl)
- SSW als Minderheitenpartei von 5%-Hürde befreit
- 35 Wahlkreise, regulär 69 Sitze
Häufige Fragen
Darf man bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein kumulieren?
Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.
Darf man bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein panaschieren?
Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.
Ab welchem Alter darf man wählen?
Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Schleswig-Holstein.
Gibt es eine Sperrklausel?
5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
Kurzreferenz
2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)
Nicht erlaubt
Nicht erlaubt
5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)
16 Jahre
Nicht wahlberechtigt
Andere Wahlen in Schleswig-Holstein

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