Landtagswahl in Schleswig-Holstein: So wird gewählt

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme) · Sperrklausel: 5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)

Kumulieren: Nein
Panaschieren: Nein
Wahlalter: 16 Jahre
Stimmenzahl

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren
Nicht erlaubt

Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Panaschieren
Nicht erlaubt

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Sperrklausel

5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)

Wahlalter

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren.

EU-Bürger-Wahlrecht
Nein

Nur deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.

Briefwahl

Briefwahl ist möglich.


So funktioniert die Landtagswahl

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat regulär 69 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 35 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag deutlich vergrößern. Besonderheit: Der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als Partei der dänischen und friesischen Minderheit ist von der 5%-Hürde befreit. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl.


Der Stimmzettel

Stimmzettel Landtagswahl Schleswig-Holstein
Beispiel-Stimmzettel (ähnlich aufgebaut wie bei der Landtagswahl) · Quelle: Wikimedia Commons (CC BY-SA) · Klicken zum Vergrößern

Der Stimmzettel ist zweigeteilt: Auf der linken Seite stehen die Direktkandidaten des Wahlkreises mit Partei und Beruf (Erststimme), auf der rechten Seite die Landeslisten der Parteien mit den ersten Kandidaten (Zweitstimme). Pro Seite wird genau ein Kreuz gesetzt.


Besonderheiten

  • Wahlrecht ab 16 Jahren (auch für Landtagswahl)
  • SSW als Minderheitenpartei von 5%-Hürde befreit
  • 35 Wahlkreise, regulär 69 Sitze

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Landtagswahl in Schleswig-Holstein?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat regulär 69 Sitze und wird mit personalisierter Verhältniswahl in einer 5-jährigen Legislaturperiode gewählt. In 35 Wahlkreisen werden Direktkandidaten per Erststimme gewählt (relative Mehrheit). Die Zweitstimme gilt einer geschlossenen Landesliste und bestimmt die proportionale Sitzverteilung. Überhang- und Ausgleichsmandate sind möglich und können den Landtag deutlich vergrößern. Besonderheit: Der SSW (Südschleswigscher Wählerverband) als Partei der dänischen und friesischen Minderheit ist von der 5%-Hürde befreit. Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern mit aktivem Wahlrecht ab 16 Jahren — auch bei der Landtagswahl. Nächsten Termin mit Countdown ansehen.

Bei der schleswig-holsteinischen Landtagswahl wird mit geschlossenen Landeslisten gewählt — Kumulieren ist daher nicht möglich.

Die Erststimme gilt einem Direktkandidaten, die Zweitstimme einer Parteiliste. Panaschieren ist nicht vorgesehen.

Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren, passives Wahlrecht ab 18 Jahren. Weitere Wahltermine in Schleswig-Holstein.

5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)

Kurzreferenz
Stimmen

2 Stimmen (Erst- und Zweitstimme)

Kumulieren

Nicht erlaubt

Panaschieren

Nicht erlaubt

Sperrklausel

5 % (gilt nicht für SSW als Minderheitenpartei)

Wahlalter (aktiv)

16 Jahre

EU-Bürger

Nicht wahlberechtigt

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